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DAS-Gruppenversicherung

Gruppenvertrag mit der D.A.S. Rechtsschutzversicherung München
und dem Bayerischen Jagdverband – Landesjagdverband Bayern e.V. Feldkirchen

 

Was ist alle im Gruppenrechtsschutzvertrag versichert?
Der versicherte Personenkreis sind: Alle Jäger einer Kreisgruppe die dem Gruppenvertrag beitreten und Mitglieder im BJV sind. Das heißt: Kreisgruppen können nur geschlossen dem Vertrag beitreten.


Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit der Jagd und/oder Waffenbesitz für folgende Leistungsart ein. Der Versicherungsumfang erstreckt sich auf:

 

Privat-Schadenersatz-Rechtsschutz

  • Durchsetzung einer Forderung nach einem Jagdunfall (Schmerzensgeld, Verdienstausfall)
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Wildschäden

 

Privat-Vertrags-Rechtsschutz ist versichert

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag z.B. Kauf einer Waffe
  • Streitigkeiten mit dem Verpächter im Zusammenhang mit dem Pachtvertrag

 

Privat-Sozial-Gerichts-Rechtsschutz

  • Wenn es vor deutschen Gerichten zu Auseinandersetzungen wegen der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung oder Arbeitsvermittlung kommt z.B. Berufs- und Erwerbungsunfähigkeit im Zusammenhang mit dem Jagdunfall.

 

Privat-Verwaltungs-Rechtsschutz deckt

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Entzug/ der Wiedererlangung der Waffenbesitzkarte bzw. des Jagdscheines.

 

Privat-Strafrecht inkl. Spezial-Straf-Rechtsschutz

  • Für die Verteidigung des Vorwurfes eine Straftat fahrlässig begangen zu haben (z.B. Körperverletzung).

    Über den Spezial-Straf-Rechtsschutz besteht auch Versicherungsschutz bei Vorwurf von Vorsatz, z.B. unerlaubtem Waffenbesitz. Wird der VN wegen Vorsatz jedoch verurteilt, sind dem Rechtsschutzversicherer die Kosten zurückzuerstatten.

 

Privat-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

  • Für die Verteidigung des Vorwurfs, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, z.B. die nicht ordnungsgemäße Beförderung einer Waffe (in diesem Zusammenhang wird ein Bußgeld fällig).
    Bei der Ordnungswidrigkeit gilt der Vorsatzvorwurf immer mitversichert.

 

 

Diesen Versicherungsschutz erhalten Sie für einen
Jahresbetrag von 3,00 Euro oder
25 Cent im Monat je Mitglied.
Die Selbstbeteiligung beträgt 150,00 Euro pro Rechtsschutzfall.

 

 

Was tun im Schadensfall?
Melden Sie Ihren Schaden unter der D.A.S-Hotline!
Telefon: 0800 / 327 327 1

 

  • Halten Sie Ihre BJV Mitgliedsnummer und die Versicherungsnummer RA-SV 073951241.7 bereit.
  • Sie bekommen zunächst eine telefonische Auskunft.
  • Sie bekommen eine Schadensnummer.

 

Für den Fall, dass Ihnen kein Fachanwalt zur Verfügung steht oder bekannt ist, haben Sie die
Möglichkeit über den BJV Adressen qualifizierter Rechtsanwählte (auch Jäger) zu erfahren.

 

Schertel GmbH – Marktplatz 5 – 91180 Heideck – Telefon: 09177 / 49 44 0 - www.schertel-gmbh.de