CORONAS Anweisungen für den Schießplatz
Das Ein-, An- und Kontrollschießen von Jagdwaffen auf Schießständen durch Privatpersonen ist nach den Maßgaben der 11. BayIfSMV unzulässig und muss ggf. an geeigneten Stellen im Jagdrevier durchgeführt werden. Beim Ein-, An- und Kontrollschießen von Jagdwaffen durch Büchsenmacher handelt es sich um nach der 11. BayIfSMV zulässige berufliche Tätigkeiten, die unter Beachtung der individuell ausgearbeiteten Hygiene- und Abstandsregeln auf Schießständen durchgeführt werden können.
Stand: 22.02.2021
gez. 1. Vorsitzender Adolf Reinel
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Weitere Meldungen
Fallenkurs am Sonntag 09.06.2024 um 8.30 Uhr im Jägerheim
Do, 28. März 2024
Am Sonntag 09.06.2024 findet im Jägerheim ein Fallenkurs statt, Beginn ist 8.30 Uhr im Jägerheim ...
Kurzwaffenlehrgang am 25.05.2024 im Jägerheim Bayreuth der Kurs ist ausgebucht, es gibt eine Warteliste
Mo, 25. März 2024
Am 25.05.2024 findet ein Kurzwaffenlehrgang in Zeit von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Jägerheim ...