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Hunde
Wir führen jährlich einen Dressur- und Abrichtlehrgang für
Silke Oberndorfer
Ausbildung Hundewesen
H u n d e a u s b i l d u n g
Die Kreisgruppe Bayreuth im Landesjagdverband Bayern e.V. (BJV) führt
jährlich einen Dressur- und Abrichtelehrgang sowie einen Lehrgang zur
Vorbereitung auf die Brauchbarkeitsprüfung durch.
Teilnehmen können am:
1.
Begleithunde-Lehrgang: Alle Hunderassen ohne vom Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV)
anerkannten Ahnentafeln.
2.Grundkurs (Abrichtelehrgang) und am Lehrgang zur Brauchbarkeitsprüfung:
nur Jagdhunde mit vom JGHV anerkannten Ahnentafeln.
Welche Jagdhunde geprüft werden dürfen, kann im
§ 21 AVBayJG bzw. im nachgelesen werden.
D r e s s u r k u r s
Der Dressur- und Abrichtelehrgang Der Hundeführer-Lehrgang soll den meist noch jungen Jagdhund und seinen Führer befähigen, als Gespann problemlos oder in der Gruppe zum Jagderfolg beizutragen. Folgerichtig aufgebaute Übungen und systematische Gewöhnung festigen wichtige Grundtechniken, wie einwandfreies Aufnehmen und Heranbringen auch schwerer Beute, auf Entfernung oder über Hindernisse. Vorerst kann aufregendes Wild den Lernerfolg nicht stören. Ein solider Grundgehorsam hilft Verletzungen und Unfälle zu vermeiden, das blitzschnell ausgeführte "Down" auf den Trillerpfiff schont die Reviere und kann von einer viel befahrenen Straße für unseren Jagdhund die Lebensversicherung bedeuten. Die für den Lehrgang aufgewendete Zeit festigt die Bindung der Partner, aber auch die Kameradschaft in der Kreisgruppe und wird großenteils wieder eingeholt, wenn der Hund anschließend auf weitere Prüfungen vorbereitet wird, die seine jagdliche Brauchbarkeit bestätigen soll. Die einzelnen Fächer, die bei der Abschlussprüfung des Hundeführer-Lehrganges für Jagdhunde geprüft werden, finden sie im Anhang der Brauchbarkeitsprüfungsordnung.
Im Brauchbarkeitskurs werden folgende Fächer gemeinsam geübt: 1. Rotfährten 2. Verlorenbringen von Hasen oder Wildkaninchen auf der Schleppe 3. Verlorenbringen von Federwild 4. Wasserarbeit Alle anderen Prüfungsfächer, siehe § 13 der BP-Ordnung, Prüfungsfächer vor dem Schuss (Gehorsamsfächer) können von den Führern selbst geübt werden, das sind: 1. Appell 2. Verhalten am Stand 3. Leinenführigkeit 4. Verhalten am Stück |