DAS-Gruppenversicherung

Gruppenvertrag mit der D.A.S. Rechtsschutzversicherung München
und dem Bayerischen Jagdverband – Landesjagdverband Bayern e.V. Feldkirchen

 

Was ist alle im Gruppenrechtsschutzvertrag versichert?
Der versicherte Personenkreis sind: Alle Jäger einer Kreisgruppe die dem Gruppenvertrag beitreten und Mitglieder im BJV sind. Das heißt: Kreisgruppen können nur geschlossen dem Vertrag beitreten.


Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit der Jagd und/oder Waffenbesitz für folgende Leistungsart ein. Der Versicherungsumfang erstreckt sich auf:

 

Privat-Schadenersatz-Rechtsschutz

 

Privat-Vertrags-Rechtsschutz ist versichert

 

Privat-Sozial-Gerichts-Rechtsschutz

 

Privat-Verwaltungs-Rechtsschutz deckt

 

Privat-Strafrecht inkl. Spezial-Straf-Rechtsschutz

 

Privat-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

 

 

Diesen Versicherungsschutz erhalten Sie für einen
Jahresbetrag von 3,00 Euro oder
25 Cent im Monat je Mitglied.
Die Selbstbeteiligung beträgt 150,00 Euro pro Rechtsschutzfall.

 

 

Was tun im Schadensfall?
Melden Sie Ihren Schaden unter der D.A.S-Hotline!
Telefon: 0800 / 327 327 1

 

 

Für den Fall, dass Ihnen kein Fachanwalt zur Verfügung steht oder bekannt ist, haben Sie die
Möglichkeit über den BJV Adressen qualifizierter Rechtsanwählte (auch Jäger) zu erfahren.

 

Schertel GmbH – Marktplatz 5 – 91180 Heideck – Telefon: 09177 / 49 44 0 - www.schertel-gmbh.de